Damit das Tor nicht zum Fallbeil wird…
… sind regelmäßige Funktionsprüfungen und Wartungsarbeiten unerlässlich. Vor allem kraftbetriebene und Automatiktore können im Alltag zur Gefährdung werden, wenn Steuerung, Antrieb oder Sicherungen streiken. Nicht nur kann ein plötzlich herabfallendes oder ungewollt schließendes Tor Personen und Waren schädigen, ein defekter Öffnungsmechanismus blockiert unter Umständen wichtige Abläufe bis hin zum Betriebsstillstand.
Zum Schutz gegen Personen- und Sachschäden schreiben die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verschiedene Maßnahmen zum Erhalt der Funktionalität vor. Dazu zählt unter anderem die ASR A1.7, die bei kraftbetätigten Toren eine Prüfung vor Inbetriebnahme, nach größeren Änderungen sowie mindestens einmal pro Jahr verlangt.
Stellen wir einen Defekt fest, kümmern wir uns bei Bedarf sofort um die Beseitigung. Unsere Service-Fahrzeuge sind zu diesem Zweck als rollende Ersatzteillager gestaltet, damit jede Komponente immer zur Hand ist. Das hilft, Störungen zu vermeiden und die Lebensdauer Ihrer Toranlagen zu erhöhen.
Unter diesem Gesichtspunkt ist die UVV-Prüfung weniger eine lästige Pflicht, als vielmehr ein wertvolles Controlling-Werkzeug zur Effizienzsteigerung.